
Sowohl Ordnungsamt als auch Polizei passen auf
Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden sind zuständig, zu kontrollieren, ob die Regeln, die seit dem 23. März gelten, eingehalten werden: Sind alle Gaststätten geschlossen? Fitnessstudios? Friseure? Treffen sich mehr als zwei Menschen draußen? Aber auch die Polizei kontrolliert mit. Im Oberbergischen Kreis werden dazu eigens Kräfte da abgezogen, wo sie gerade weniger gebraucht werden, in der Verkehrsüberwachung zum Beispiel.
Im Rheinisch - Bergischen Kreis sieht die Polizei die Kontrollen nicht als ihre "Kernaufgaben" an. Sie werde nicht besondere Streifen fahren, aber selbstverständlich einschreiten, wenn Regelverstöße auffallen. „Aber ich sehe uns nicht im Wald rumlaufen, um zu gucken, ob da zwei oder doch drei spazierengehen,", sagt Sprecher Richard Barz.
Behörden sehr flexibel und beweglich
Manche Städte wie zum Beispiel Gummersbach reagieren jetzt äußerst flexibel. Da, wo städtische Mitarbeiter gerade nicht gebraucht werden, weil ihre Wirkungsstätte geschlossen ist, könne man Kräfte abziehen, um sie auf Streife zu schicken, sagte uns ein Sprecher. Aktuell melden sich diese Mitarbeiter freiwillig. So gehen MitarbeiterInnen aus dem Schulamt oder dem Baubetriebshof auf Streife.
Bergisch Gladbach setzt zusätzlich einen privaten Sicherheitsdienst ein.
Gummersbach hat die Stadt in fünf Bereiche aufgeteilt, die von jeweils einer Streife (zwei Personen) kontrolliert werden.
Und wenn man erwischt wird?
Dann wird es teuer. Die Untergrenze beim Bußgeld liege bei 200 Euro, sagt ein Sprecher der Polizei Oberberg. Es wird also in jedem Fall zur Anzeige komme. Je nach Schwere des Regelbruchs kann das Bußgeld auch 5-stellig werden. Sogar Haftstrafen sind möglich. Man folgt der Forderung des NRW-Ministerpräsidenten Laschet, hart durchzugreifen. "Es gibt keine Gnade", so der Polizeisprecher.
Die Kreise
Im Oberbergischen Kreis können Kommunen, die in Personalschwierigkeiten geraten, im Notfall mit Unterstützung des Kreises rechnen. "Sofern die Kommunen Unterstützung benötigen und 'anfordern', ist diese ebenfalls gewährleistet und Kontrollen würden ggfls. durch das Kreisordnungsamt unterstützt", so eine Sprecherin.
Der Rheinisch-Bergische Kreis begrüßt es, dass es jetzt eine rechtliche Handhabe für die örtlichen Kommunen gibt, eine Kontaktbegrenzung durchzusetzen.
Es läuft gut!
Die gute Nachricht: Die überwiegende Mehrheit im Bergischen hält sich an die Regeln. Bisher geraten die Aufsichtskräfte nict in Stress.
Am Wochenende vor Inkrafttreten der Verbote hatten im Oberbergischen noch drei, im Rheinisch-Bergischen noch eine Gaststätte geöffnet. Sie alle müssen mit Bußgeldern rechnen, da die Schließungen schon früher angeordnet worden waren.