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Kontrollen bei Feuerwerksverkauf im Bergischen
Symbolbild
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Kontrollen bei Feuerwerksverkauf im Bergischen

Böller, Kracher, Raketen und Batterien: Ab dem 28. Dezember startet auch bei uns im Bergischen der Verkauf von Feuerwerk im Groß- und Einzelhandel. Aber auch schon jetzt sind die Mitarbeitenden der Kölner Bezirksregierung zu Kontrollen unterwegs - unter anderem, um Lagerbestände zu überprüfen.

Veröffentlicht: Freitag, 27.12.2024 10:42

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Im vergangenen Jahr kam es gleich mehrmals in unserer Region zu Verstößen beim Verkauf von Feuerwerk. Dazu gehörten Ordnungswidrigkeiten wie der Handel mit nicht zugelassener Pyrotechnik, aber auch Straftaten wie die Überschreitung der gesetzlichen Höchstlagermenge. Die Folgen solcher Verstöße sind meist empfindliche Geldbuße. Dabei möchte die Bezirksregierung Köln auch auf den Umgang mit entweder nicht zugelassenen Böllern oder Raketen bzw. der unsachgemäßen Bedienung von solchen Feuerwerkskörpern aufmerksam machen. Nur Feuerwerk, das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sollte abgebrannt werden. Das erkennt man an den Kennzeichnungen KAT F1 bzw. KAT F2 und CE.

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