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Gerechtigkeit Urteil Gericht
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Lärmschutzwand-Prozess muss neu starten

Der in der letzten Woche gestartete Prozess um den Tod einer Autofahrerin unter einer umgestürzten Lärmschutz-Betonplatte auf der A3 muss neu beginnen. Grund ist der Einspruch der Verteidigung. Eine Schöffin war wegen Terminproblemen vom Kölner Landgericht entbunden worden.

Veröffentlicht: Dienstag, 20.08.2024 04:37

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Das geht so nicht, sagt das Oberlandesgericht und hat einen Neubeginn angeordnet.

Für den Prozess mit insgesamt 26 Verhandlungstagen war unter anderem eine Grundschuldirektorin als Schöffin bestimmt worden. Sie hatte angegeben, an mehreren Terminen dienstlich verhindert zu sein - unter anderem am Einschulungstermin an ihrer Schule - und war daraufhin vom Landgericht von der Schöffentätigkeit entbunden worden. Dagegen hat die Verteidigung Einspruch erhoben und vom Oberlandesgericht Recht bekommen.

Mit dem Neustart müssen die ersten beiden Verhandlungstermine aus der vergangenen Woche wiederholt werden – mit ganz neuen Schöffen. 

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