
Der Gladbacher hat im August 2019 am Iserlohner Bahnhof seine noch Ehe-Frau und deren neuen Freund erstochen, während deren Baby im Auto schlief. Weil der Gladbacher aus niederen Beweggründen handelte, verurteilte ihn das Gericht zu der lebenslangen Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Das Gericht folgt damit der Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Gladbacher entschloss sich beide zu töten, aus Wut über den Verlust der aus seiner Sicht ihm gehörenden Frau, so die Richterin. Er habe sich damit das Recht angemaßt über Leben und Tod zu entscheiden. Nach der Tat hatte der Angeklagte laut Urteil sogar noch eine Siegerpose eingenommen und ein Foto des sterbenden neuen Freundes seiner Noch-Ehefrau gemacht, als „eine Art Trophäe“. Ausgangspunkt für das Urteil war unter anderem auch die Tatsache, dass beide Tötungen in aller Öffentlichkeit und am hellichten Tag stattgefunden haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung habe dem Vernehmen nach bereits Revision angekündigt, so ein Gerichtssprecher.