
© Pixabay
© Pixabay
Anzeige
Deshalb will Leichlingen den Verkauf sowie die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige verbieten.
Dazu zählt auch der Konsum durch Minderjährige im öffentlichen Raum, wie der Stadtrat jüngst beschlossen hat. Lachgas ist für seine schmerzstillende Wirkung bekannt und wird eigentlich als Aufschäummittel in Sahnekaspeln oder z.B. in Spraydosen verwendet. Derzeit kann es allerdings am Kiosk oder zum Beispiel im Internet völlig legal gekauft werden – und das ohne Altersbeschränkung. Dies vermittele den Kindern und Jugendlichen den völlig falschen Eindruck, heißt es aus der Stadt. Mit dem Beschluss folgt Leichlingen anderen Städten wie Köln, Wuppertal und Dortmund.
Anzeige