
Masernimpfungen - bisher keine Bußgelder im Bergischen
Bei uns im Bergischen sind bisher noch keine Bußgelder wegen fehlender Masernimpfungen verhängt worden. Bis zum Stichtag am 1. August mussten Kita- und Schulkinder sowie Beschäftigte in entsprechenden Einrichtungen einen Nachweis über eine Masernimpfung vorlegen, so schreibt es das Masernimpfschutzgesetz vor. Wer das nicht getan hat, muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Im Oberbergischen haben bisher rund 640 Personen keinen Impfschutz vorgelegt.
Veröffentlicht: Dienstag, 20.09.2022 09:52
Diese Personen sind nochmals angeschrieben worden, sagt der Kreis. Daraufhin hätten 400 den Impfnachweis nachgereicht. Beim Rest steht er weiterhin aus, ihnen droht ein Bußgeldverfahren.
Der Rheinisch-Bergische Kreis kann bisher keine auswertbaren Zahlen vorlegen. Laut der Schuleingangsuntersuchungen der letzten Jahre im Rheinisch-Bergischen soll die Masernimpfquote aber zwischen 92 und 93,4 Prozent liegen.