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Meisterpflicht für Handwerksberufe
Symbolbild
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Meisterpflicht für Handwerksberufe

Für mehr Qualität auch im Bergischen soll in vielen Handwerksberufen in Zukunft wieder die Meisterpflicht gelten. Die Handwerkskammer zu Köln, zuständig auch für das Bergische, begrüßt diesen Schritt von Union und SPD. 

Veröffentlicht: Dienstag, 10.09.2019 11:01

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Fliesen– und Parkettleger, Rolladentechniker, Orgelbauer oder auch Raumausstatter. Für 12 Gewerke soll der Meisterbrief bald wieder Voraussetzung sein, um einen Betrieb selbständig führen zu dürfen. Der Meisterbrief sei im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualität, heißt es von der Kölner Handwerkskammer. 2004 war in vielen Berufen die Meisterpflicht abgeschafft worden. Mangelnde Qualität, fehlende Fachkräfte und Azubis und zu viele Kleinstbetriebe waren die Folge. Die Meisterpflicht soll diesem negativen Trend entgegenwirken, so die Hoffnung der Handwerkskammer. Die Änderung soll Anfang 2020 in Kraft treten.  

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