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Missbrauch: BGH bestätigt Urteil gegen Wermelskirchener
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Missbrauch: BGH bestätigt Urteil gegen Wermelskirchener

Es bleibt dabei: Im Missbrauchskomplex von Wermelskirchen muss der verurteilte Täter vierzehneinhalb Jahre ins Gefängnis. Dazu gibt es Sicherungsverwahrung und Entschädigungs-Zahlungen an die Opfer. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 45-Jährigen gegen das Urteil des Kölner Landgerichtes abgelehnt.

Veröffentlicht: Dienstag, 27.02.2024 13:08

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Der Angeklagte hatte sich ab dem Jahr 2008 über Onlineplattformen als Babysitter angeboten. Viele der ihm anvertrauten Kinder missbrauchte er und filmte diese Taten zum Teil auch. Fast auf den Tag genau vor einem Jahr ist er wegen 116 Missbrauchstaten an 22 Kindern vor dem Kölner Landgericht verurteilt worden.

Der Fall hatte nicht nur wegen seiner schrecklichen Details für ein großes Medienecho gesorgt, sondern auch, weil der IT-Experte offenbar ein Doppelleben führte mit einem gut bezahlten Job, einer ahnungslosen Ehefrau und teurem neuen Einfamilienhaus in Wermelskirchen.

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