
Missbrauch: Lange Haftstrafe für Wermelskirchener gefordert
Im Missbrauchs-Prozess von Wermelskirchen fordert die Staatsanwaltschaft eine lange Haftstrafe für den Angeklagten. 14 Jahre und 10 Monate soll er ins Gefängnis, Sicherungsverwahrung nicht ausgeschlossen. Der 45-Jährige Angeklagte hat die ihm zur Last gelegten 122 Taten gestanden.
Veröffentlicht: Donnerstag, 23.02.2023 05:35
Am Dienstag soll das Urteil fallen.
Zig Verhandlungstage liegen hinter Richter, Zeugen, Gutachtern und dem Angeklagten.
Er soll sich als Babysitter zwischen 2005 und 2019 angeboten und dabei Säuglinge und Kinder missbraucht haben.
Vor Gericht haben die Eltern der Kinder ausgesagt, Angehörige des Angeklagten, Kollegen, Freunde: Alle haben offenbar nichts von der dunklen Seite des 45-Jährigen geahnt. Sie kannten nur den freundlichen, erfolgreichen IT-Experten, seit kurzem verheiratet, mit schönem Auto und großem neuen Haus in Wermelskirchen.