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Gerechtigkeit Urteil Gericht
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Missbrauch: Über 14 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung

Im Missbrauchskomplex Wermelskirchen hat das Kölner Landgericht einen 45 Jahre alten Mann zu 14 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Außerdem hat das Gericht die Sicherungsverwahrung angeordnet.

Veröffentlicht: Dienstag, 28.02.2023 09:44

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Damit ist eine Entlassung auch nach Verbüßung der Strafe so lange nicht möglich, wie der Mann als gefährlich gilt. Die Kölner Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann in über 120 fällen Babys und Kinder schwer sexuell missbraucht hat. Zu Prozessbeginn hatte der Mann die Taten gestanden. Der Verurteilte hatte unter anderem als Babysitter Kontakt zu seinen Opfern bekommen. Das jüngste gerade mal 4 Wochen alt. Die Kinder betäubte der Mann nach Ansicht des Richters vorher. Andere Opfer seien behindert gewesen und hätten ihn nicht verraten können. Der Richter machte heute erneut deutlich wie brutal die Taten waren und sprach von Taten menschenverachtender Qualität. Auf dem Computer des Mannes hatten die Ermittler riesige Datenmengen gefunden. Bislang konnte die Polizei 140 weitere pädophile Tatverdächtige identifizieren.

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