Anzeige
Nach A3 Unfall: Verfahren wegen fahrlässiger Tötung
Teilen:

Nach A3 Unfall: Verfahren wegen fahrlässiger Tötung

Nach dem tödlichen Unfall auf der A3 am Freitag ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln jetzt wegen fahrlässiger Tötung. Am Montag ist ein entsprechendes Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet worden. Eine 5 Tonnen schwere Lärmschutzwand hatte sich am Freitagvormittag gelöst und einen Kleinwagen unter sich begraben. Die Fahrerin kam dabei ums Leben.

Veröffentlicht: Montag, 16.11.2020 14:01

Anzeige

Gegenstand der Ermittlungen sei die Frage, ob der Tod der Autofahrerin auf ein strafrechtlich vorwerfbares Verhalten einer oder mehrerer Personen zurückzuführen sei, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Diese hat außerdem die Obduktion der Verstorbenen angeordnet und einen Sachverständigen beauftragt. Dieser soll klären, aus welchen Gründen sich die Betonwand gelöst hat.

Die Ermittlungen und auch die Sonderuntersuchung von Straßen.NRW dauern an. Die A3 ist daher zwischen Köln-Dellbrück und dem Kreuz Köln-Ost nach wie vor auf bislang unbekannte Zeit in beide Richtungen nur zweispurig befahrbar. Am Mittwoch soll sich auch der NRW Landtag mit dem Unfall befassen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige