Nach versuchtem Verkauf von Elefantenfuß-Hocker

Weil er im Internet einen zum Hocker umfunktionierten Elefantenfuß verkaufen wollte, musste sich ein Bergisch Gladbacher am Freitag vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Angeklagt war er wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz.

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Der 54-Jährige hat den Elefantenfuß-Hocker Anfang des Jahres in einem Internetportal zum Verkauf angeboten. Dass das verboten sei, weil Elefanten unter Naturschutz stehen, habe er nicht gewusst. Der Richter beließ es daher bei einer Verwarnung. Als Auflage muss der Bergisch Gladbacher aber jetzt 2000 Euro an die Umweltschutzorganisation „Greenpeace“ zahlen. Der Elefantenfuß-Hocker habe zuvor dem Schwiegervater des Mannes gehört. 

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