Neu: Schnelltest vor dem Einkauf im Einzelhandel im RBK

Im Rheinisch-Bergischen Kreis ist der Einkauf im Einzelhandel ab heute (Mittwoch) nur noch mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test möglich. Das steht in der neuen Allgemeinverfügung des Kreises.

Coronatest
© Pixabay

Die strenge Corona-Notbremse ab einer Inzidenz von 100 wird es also bis zur Einführung der bundesweiten Notbremse nicht geben. Landrat Santelmann und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben sich stattdessen auf die Test-Option geeinigt, die auch im Oberbergischen gilt.

Marcus Otto vom Handelsverband Rheinland spricht von einem positiven Zeichen für den Handel im Bergischen.

Landrat Santelmann begründet die Entscheidung gegen die Notbremse mit den vielen Test-Möglichkeiten im gesamten Kreisgebiet. Er rief noch einmal dazu auf, die Testmöglichkeiten vor Ort zu nutzen. 

Die Corona-Zahlen im Bergischen sind unterdessen wieder stark gestiegen. In Oberberg ist die 7-Tage-Inzidenz heute über die 200er-Marke geklettert auf knapp 208, im Rheinisch-Bergischen auf knapp 176. 

Für diese Bereiche ist ein negativer Corona-Test nötig

Folgende Angebote können nur mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest wahrgenommen werden:

  • Einzelhandel und Reisebüros
  • Bibliotheken einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven
  • Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen
  • Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit höchstens zehn Kindern bis 14 Jahren plus bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
  • geschlossene Ausstellungsräume für Besucher*innen in Zoologischen Gärten und Tierparks sowie in nicht frei zugänglichen Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks
  • Kauf von nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren in Einrichtungen des Handwerks, des Dienstleistungsgewerbes sowie in Geschäftslokalen von Telefondienstleistern
  • Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann.

Weiterhin gelten auch bei negativem Test die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.

Die neue Verordnung findet ihr hier zum Nachlesen.

Weitere Meldungen