Neue Verkehrsregeln: Wie alltagstauglich sind Scheuers Ideen?

Fahrgemeinschaften und E-Scooter dürfen auf die Busspur, Fahrradfahrer müssen mit größerem Abstand überholt werden, Parken auf dem Radweg wird härter bestraft. Wir haben viele Reaktionen von euch dazu bekommen und fragen uns: Was bringen die Ideen von Verkehrsminister Scheuer im Alltag? Wir haben bei Polizei, Busfahrern und Radfahrern nachgefragt.

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E-Scooter und Fahrgemeinschaften auf die Busspur!

Geht es nach Verkehrsminister Scheuer, dann fahren E-Scooter und Fahrgemeinschaften bald mit auf der Busspur. Wer Fahrgemeinschaften gründet, soll damit belohnt werden, dass er so schneller voran kommt. Auch E-Scooter sollen die Spur nutzen dürfen, um nicht auf der Straße fahren zu müssen.

Bei den Busgesellschaften stößt das auf Skepsis.

Bei der Wupsi zum Beispiel fürchtet man, dass Busfahren weniger attraktiv werden könnte, wenn die Busspur durch andere Verkehrsteilnehmer überfüllt ist. Fährt ein Tretroller auf der Busspur, muss der Bus mit den maximal 20 Stundenkilometern hinterher - ohne wegen der vollen Autospur nebenan überholen zu können, so eine Befürchtung.

Mehr Abstand beim Überholen von Radfahrern

Bisher gibt es in der Straßenverkehrsordnung keinen fixen Abstand. Durch verschiedene Urteile hat sich jedoch ein Abstand von mindestens 1,5 Meter herauskristallisiert. Scheuers Pläne sehen vor, diesen Abstand jetzt fix zu regeln: 1,5 Meter innerstädtisch, 2 Meter außerorts.

Die rheinisch-bergische Polizei schätzt diesen Abstand als möglich ein und sagt: Wenn kein Platz da ist, muss man sich gedulden. Langsame Verkehrsteilnehmer müssten allerdings auch wenn möglich den schnelleren Platz machen. Das gelte auch für Fahrradfahrer.

Parken auf Radwegen

Viele Autofahrer reagieren gereizt auf die Pläne, Parken auf Radwegen deutlich teurer zu machen. Bisher kostet Parken auf einem Radweg maximal 35 Euro. Künftig soll die Strafe auf bis zu 100 Euro steigen.

Die Reaktion einiger Autofahrer: "Erstmal sollen die Fahrradfahrer ihren Radweg nutzen, bevor sie sich beschweren!" Dabei gilt die Nutzungspflicht nur dann, wenn ein blaues Schild am Radweg diese Pflicht vorgibt. Auch davon gibt es aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Weg Schlaglöcher aufweist, die eine sichere Fahrt gefährden, er vereist ist, Laub auf ihm liegt oder Wurzeln den Asphalt hochgedrückt haben.

Ansonsten gilt: Radfahrer gehören auf die Straße.

Viele von euch haben uns gesagt: Vor allem Rennradfahrer sollen auf die Radwege! Dazu Gabi Zollfrank vom Rennradverein Staubwolke Refrath:

© Radio Berg

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