Oberberg: Restaurants, Fitnessstudios und Hallenbäder öffnen

Im Oberbergischen Kreis gelten ab sofort weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Die Regeln der Stufe 2 sind in Kraft. In den Biergarten darf man jetzt ohne Test, für viele andere Öffnungsschritte ist aber ein negativer Corona-Test erforderlich.

Der Test darf höchstens 48 Stunden alt sein. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene, und auch Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen Test. Mit diesen Voraussetzungen ist jetzt beispielsweise ein Essen im Restaurant auch drinnen wieder möglich, genauso wie ein Besuch im Fitnessstudio. Auch alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen wieder öffnen, private Treffen und auch Partys sind wieder mit mehr Menschen möglich.

Und die nächsten Lockerungen sind schon in Sicht: ab Freitag entfällt aller Voraussicht nach im Rheinisch-Bergischen die Testpflicht in der Innengastro. Im Oberbergischen ist es dafür wohl am Sonntag so weit, falls die Inzidenz unter 35 bleibt.

Alle Regeln zum Nachlesen gibt es hier.

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