Oberberg: Selbsttests für Shoppen und Co. nicht ausreichend

Wer im Oberbergischen bestimmte Angebote wie zum Beispiel Shoppen nutzen möchte, braucht dafür seit Montag einen tagesaktuellen negativen Schnelltest. Der Kreis betont jetzt noch einmal: Selbsttests sind hier nicht zulässig. 

Corona-Schnelltest und Selbsttest

Es muss die Bescheinigung einer der über 100 zugelassenen Teststellen vorgewiesen werden. Teilweise herrscht diesbezüglich Verwirrung: in der Allgemeinverfügung des Kreises werden nämlich auch Selbsttests als gültige „Eintrittskarte“ genannt. Das hat allerdings ausschließlich juristische Gründe, hat uns ein Kreissprecher erklärt: theoretisch wären diese Tests zulässig, wenn sie offiziell bestätigt würden. Das ist aber in der Realität nicht praktikabel. Neben den Tests aus den Teststellen sind aber auch Tests, die bei Besuchen in Pflegeinrichtungen gemacht werden, zulässig.

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