
Oberberg verschärft Corona-Maßnahmen, Ausgangsbeschränkungen kommen
Ab Samstag (17. April, 0 Uhr) gilt im Oberbergischen: Wer zwischen 21 und 5 Uhr unterwegs sein will, braucht dafür einen triftigen Grund. Der Kreis hat wegen der steigenden Zahl an Corona-Neuinfektionen weitere Maßnahmen angekündigt. Auch der Einzelhandel muss zu großen Teilen schließen. Friseure dürfen öffnen, mit Testpflicht.
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Seit Mittwoch liegt die 7-Tage-Inzidenz im Bergischen über 200. Prognosen des Kreises gehen davon aus, dass die Zahlen weiter steigen werden. "Auch wir sind Corona-müde. Aber es hilft nichts" - so hat Landrat Jochen Hagt weitere Maßnahmen angekündigt: Sie gelten vorerst für zwei Wochen, bis 2. Mai.
Diese Maßnahmen gelten ab 17. April bis zum 02.Mai
- Verschärfung der Kontaktbeschränkung: Die landesweite Kontaktbeschränkung für den öffentlichen Bereich wird im Oberbergischen Kreis auf den privaten Bereich übertragen. Der gemeinsame Aufenthalt in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstückenist nur gestattet mit: den Angehörigen des eigenen Hausstands ohne Personenbegrenzung sowie mit einer Person eines anderen Hausstands, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann (Der Ort des Treffens spielt keine Rolle!).
- Neue Ausgangsbeschränkung: Im gesamten Oberbergischen Kreis ist von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen privaten Grundstück untersagt.
- Verschärfung der Beschränkungen für Versammlungen zur Religionsausübung: Die Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf 1 Person pro 10 Quadratmeter der für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung stehenden Fläche sowie grundsätzlich auf maximal 100 Personen insgesamt begrenzt. Die Dauer dieser religiösen Veranstaltungen darf 50 Minuten nicht überschreiten. Diese Regelungen gelten sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Räumlichkeiten.
- Weiterhin Maskenpflicht bei der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen: Bei der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen besteht für alle Personen in den Innenbereichen der Fahrzeuge die Verpflichtung zum Trageneiner medizinischen Maske.
- Weiterhin Maskenpflicht in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.
- Weiterhin eingeschränkter Pandemiebetrieb in Kindertageseinrichtungen (einschließlich Hort- und Spielgruppen), Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen. Kindertagesbetreuung in einem reduzierten Betreuungsumfang und mit einem Appell an die Eltern, die Kinder nach Möglichkeit zu Haus zu betreuen.
- Weiterhin Beschränkungen für den Freizeit- und Amateursport: Der Freizeit- und Amateursport im Rahmen des § 9 CoronaSchVO ist nur allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlichder sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht zulässig. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die aufgrund dieser Regelung gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Der verbindliche Wortlaut und Ausnahmen entnehmen Sie bitte Allgemeinverfügung unter
www.obk.de/corona-av.
Verschärfungen bei Religionsausübung, Distanzunterricht an Schulen
Alle Schulen im Oberbergischen bleiben bis zunächst 2. Mai im Distanzunterricht, unabhängig vom Inzidenzwert. So soll Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Ausnahmen sind Abschlussklassen und eine Notbetreuung bis zur 6. Klasse.
Die KITAs bleiben weiter in der Notbetreuung. Landrat Hagt appelliert dabei an die Eltern, ihre Kinder wenn irgendwie möglich zuhause zu betreuen.
Der Kreis hatte außerdem geplant, Gottesdienste u.ä. zu verbieten, das Land NRW hat dem nicht zugestimmt. Trotzdem gibt es leichte Verschärfungen:
- Die Dauer wird auf max. 50 Minuten begrenzt
- Es darf maximal eine Person auf 10 Quadratmeter Fläche teilnehmen, die Teilnehmerzahl von 100 darf nicht überschritten werden.
Im Übrigen appelliert der Oberbergische Kreis an sämtliche Glaubens- und Religionsgemeinschaften im Kreisgebiet, in den nächsten zwei Wochen von
Präsenzveranstaltungen zur Religionsausübung abzusehen.
Ab Montag (19.04.21) gilt:
- Neue Testpflicht für bestimmte Dienstleistungen: Friseurdienstleistungen, Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie Angebote von Sonnenstudios dürfen nur dann ausgeführt bzw. erbracht werden, wenn für die Kundinnen und Kunden ein tagesaktueller negativer Corona-Test vorliegt. Das Personal, das diese Dienstleistungen ausführt, muss mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test durchführen. Der Corona-Test muss im Rahmen eines anerkannten Testverfahrens nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung erfolgen, z.B. als Bürgertestung oder Beschäftigtentestung. Kundinnen und Kunden können auch unmittelbar vor Ort, vor Beginn der jeweiligen Dienstleistung, einen Corona-Selbsttest in Anwesenheit des Personals durchführen, sofern ein Mindestabstand von 2 Metern gewahrt wird. Der Test ist während des Aufenthalts aufzubewahren.
- Kontakte sind im öffentlichen Raum nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
- Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
- Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
- Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
- Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.