
© Dirk Hartmann
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Es gilt 3G und Maskenpflicht, auch am Platz. Außerdem rät der Kreis auch Geimpften und Genesenen sich vor dem Gottesdienst zu testen. Der Kreis ist den Interessen der Kirchen ein Stück entgegengekommen: Wer etwas vorträgt, darf die Maske abnehmen, und zwar dann, wenn der Vortrag mit Maske nicht möglich ist – zum Beispiel bei Chören oder Musikern. Sie müssen dann aber einen Mindestabstand von anderthalb Metern zum Publikum halten.
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