
Overath- Klef: Anwohner sollen Schwarzbauten räumen
Für die 19 Anwohner der Siedlung Klef in Overath wird der Lebenstraum zum Albtraum: Die Siedlung ist illegal, es gibt weder ein Baurecht noch eine Baugenehmigung, die Bewohner wurden dort in den letzten 25 Jahren nur geduldet und die Duldungsfrist läuft jetzt ab. Jetzt kommt von der Stadt die Aufforderung, die Häuser auf eigene Kosten abzureißen.
Veröffentlicht: Dienstag, 03.05.2022 07:58
Die Bewohner wohnen zum Teil schon seit Jahrzehnten in der ehemaligen Feriensiedlung unmittelbar an der Agger. Einige von ihnen schon ihr ganzes Leben. Einige haben Kredite aufgenommen um die Häuser zu kaufen und auszubauen, sie haben Grundsteuern und Abwassergebühren bezahlt, wie jeder andere Hausbesitzer auch. Jetzt kommt von der Stadt Overath die Aufforderung, die Häuser auf eigene Kosten abzureißen. Die Siedlung ist illegal, Das sie nach Ablauf der Duldungsfrist geräumt werden soll, sei auch immer bekannt gewesen, sagt Overaths Bürgermeister Christoph Nicodemus.
Das sagen die Anwohner
Die Anwohner sehen das anders, sagt zum Beispiel Angelika, sie lebt schon seit 40 Jahren in Klef und hat das Haus von ihrem Vater übernommen.
"Das sah alles so gut aus, wir dachten, super, wir haben die Baugenehmigung. Wir haben ja niemals gedacht, dass die nur befristet ist. Und das sie uns jetzt so die Pistole auf die Brust setzen und irgendwelche Verwaltungsfehler gemacht worden sind, die wir jetzt tragen sollen, das finde ich das Allerletzte. Ich bin fassungslos, die treiben und in den finanziellen Ruin. Die nehmen uns die Existenzen, das ist nicht mehr normal, was hier abgeht. Unfassbar."
Die Anwohner sagen, die Häuser der Siedlung wurden in den 1930er Jahren als Wochenendhäuser genehmigt und errichtet.
Das sagt die Stadt
Die Stadt Overath widerspricht da: Sie habe nur eine Baugenehmigung für ein Haus von 1939 vorliegen. Im 2. Weltkrieg wurden die Häuser beschlagnahmt und ausgebombten Kölnern zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt. In den 1950er Jahren kamen sie wieder in den Besitz der ursprünglichen Eigentümer. Die Anwohner der Siedlung wissen seit 1995, dass die Häuser keine Genehmigung zu Wohnzwecken haben. Man hat sich damals auf eine Duldungsvereinbarung geeinigt, befristet auf 25 Jahre. Die Duldungen laufen jetzt aus.Die Siedlung nachträglich durch einen Bebauungsplan oder eine Außenbereichssatzung zu legalisieren, sei schon vor 20 Jahren vor der Bezirksregierung gescheitert: das Gelände grenzt an ein Naturschutzgebiet und ist hochwassergefährdet. Eine Verlängerung der Duldungsfrist möglichst auf Lebenszeit, so wie sie den Anwohnern angeblich von dem früherem Bürgermeister mündlich versprochen wurde, ist aus Sicht der Stadtverwaltung auch nicht möglich, da die Duldung schon großzügig bemessen worden sei.
Der Jura-Professor Markus Ogorek hat jetzt ein Gutachten erstellt, nach dem eine Verlängerung der Duldungsfrist rechtlich möglich wäre, wenn durch die Abrissverfügung ein wirtschaftlich unverhältnismäßig großer Schaden entstehen würde. Die Verlängerung der Duldungsfrist läge dann im Ermessensspielraum der Stadt. Genau das würde auch passieren, sagt Bürgermeister Christoph Nicodemus
"Und auch da wird man sicherlich in Einzelfällen prüfen, ob es dort auch im Rahmen des Ermessen die Möglichkeit gibt, den Vollzug der Verfügung dann für drei, vier, fünf Jahre auszusetzen." Bürgermeister Christoph Nicodemus
Fünf Jahre würden aber bei Weiten nicht ausreichen, um einen finanziellen Ruin abzuwenden, sagt Anwohner Thomas Oelschläger. Er zahlt noch immer den Kredit für sein Haus zurück und müsste dann einen neuen Kredit aufnehmen, um den Abriss des noch nicht ab bezahlten Hauses zu finanzieren. Deshalb sucht er weiterhin nach Möglichkeiten, die Duldung auf mindestens 15 Jahre auszudehnen. Dafür sucht er Mitstreiter. Melden könnt ihr euch unter Thomasoli@t-online.de.