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In 13 Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender oder falscher Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen worden. In zehn Fällen gab es Hinweise auf eine Unterschreitung des Mindestlohns von 9 Euro 50.
In sechs Fällen sahen die Zöllner zudem Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Sozialleistungen.
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