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Praxisbesuch zu Quartalsbeginn unnötig
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Symbolbild
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Praxisbesuch zu Quartalsbeginn unnötig

Heute beginnt das neue Quartal. Für viele Menschen bedeutet das normalerweise den Gang zum Arzt um beispielsweise Rezepte abzuholen. Auf Grund der Corona-Pandemie ist dafür aktuell allerdings kein Praxisbesuch nötig, sagt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein: Es gilt eine Sonderregelung.

Veröffentlicht: Mittwoch, 01.04.2020 13:51

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Die Regelung gilt für Rezepte und andere Verordnungen. Die Praxen dürfen sie per Post verschicken, ohne dass die Versichertenkarte eingelesen werden muss. Voraussetzung ist, dass der Patient schon beim jeweiligen Arzt in Behandlung ist. Mit der Regelung sollen unnötige Kontakte vermieden und das Corona-Virus weiter eingedämmt werden. Die Praxen bekommen das anfallende Porto erstattet. Die Sonderregelung gilt vorerst bis zum 30. Juni.  

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