
© Landgericht Köln
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Der 39-jährige soll damals ein Möbelstück mit einem Feuerzeug angezündet haben, das Feuer breitete sich rasch aus. Bei dem Eigentümer des Hauses handelt es sich um den Stiefvater des Angeklagten. Die vom Stiefvater herbei gerufene Feuerwehr konnte den Brand zwar schnell löschen. Der Sachschaden beläuft sich trotzdem auf knapp 80.000 Euro.
Der Beschuldigte soll psychisch erkrankt sein, deshalb läuft das Verfahren als Sicherungs-Verfahren. Am Ende könnte keine Gefängnisstrafe stehen, sondern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Urteil soll in knapp vier Wochen fallen.
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