
Prozess um Wucher eines Schlüsseldienstes
Weil er für Arbeiten seines Schlüsseldienstes bei einem geistig behinderten Kunden rund 1300 Euro verlangt haben soll, muss sich heute der Betreiber vor dem Bergisch Gladbacher Amtsgericht. Statt 1.300 wären 200 Euro angemessen gewesen, heißt es in der Anklageschrift.
Veröffentlicht: Mittwoch, 08.01.2020 05:21
Demnach hatte der Kunde den Schlüsseldienst an einem Sonntag im Januar 2018 angerufen, weil er seinen Schlüssel in seiner Wohnung in Bergisch Gladbach liegengelassen hatte.
Der Schlüsseldienst kam auch, tauschte die Schlösser aus und verlangte anschließend 1300 Euro von dem Schwerbehinderten. Der Kunde zahlte zunächst 500 Euro, danach landete der Fall bei der Polizei und jetzt vor Gericht. Dem Essener Betreiber des Schlüsseldienstes drohen laut Gesetz bis zu drei Jahre Haft, aber auch eine Geldstrafe ist möglich.