
© Landgericht Bonn
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Bei seiner polizeilichen Vernehmung hatte der 54-Jährige erklärt, dass er häufiger Wahnvorstellungen habe und Stimmen höre. Das Gericht hat einen psychiatrischen Gutachter beauftragt, die Schuldfähigkeit des Mannes zu überprüfen. Die Vorwürfe wiegen weiterhin schwer: Er soll im Dezember des vergangenen Jahres nicht nur versucht haben, seine Ex-Lebensgefährtin mit Benzin anzuzünden, sondern auch Feuer in ihrem Haus gelegt haben: Und das, obwohl die vier Pflegekinder der Frau im Haus waren. Die vier Kinder - 4 bis 17 Jahre alt - wurden unverletzt gerettet. Der Frau gelang die Flucht. Für den Prozess sind weitere fünf Verhandlungstage angesetzt.
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