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Psychatrisches Gutachten im Rizin-Prozess
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Psychatrisches Gutachten im Rizin-Prozess

Die Bundesanwaltschaft hält sie für eine Terroristin, ihre Verteidiger für vermindert schuldfähig. Im Rizin-Prozess wird heute ein psychiatrisches Gutachten der angeklagten Kölnerin vorgestellt.

Veröffentlicht: Dienstag, 02.06.2020 08:42

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Sie ist vor dem Staatsschutzsenat in Düsseldorf angeklagt, weil sie zusammen mit ihrem bereits verurteilten Ehemann einen islamistischen Anschlag mit dem Biokampfstoff Rizin geplant haben soll.

Die zum Islam konvertierte mehrfache Mutter gibt zwar zu, eine IS-Sympathisantin zu sein, bestreitet aber von Anschlagsplänen gewusst zu haben. Anklage und auch das Gericht hatten allerdings mehrfach erklärt, keine Zweifel an einer Mittäterschaft der Frau zu haben. Zuletzt hatte die Verteidigung das psychiatrische Gutachten beantragt. Die Angeklagte zeige aufgrund ihrer schweren Kindheit mit einer prostituierten Mutter und gewalttätigen Ehemännern eine instabile Persönlichkeitsstörung und sei in ihrer Steuerungsfähigkeit möglicherweise beeinträchtigt gewesen, so ihre Anwältin. 

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