RBK: neue Allgemeinverfügung ab Mittwoch gültig

Der Rheinisch-Bergische Kreis reagiert mit einer neuen Allgemeinverfügung auf das Überschreiten der kritischen 50er-Wocheninzidenz. Ab Mittwoch, 21.10.2020 gelten die vom Land vorgeschriebenen Regeln.

Kontaktverbot Corona

Dazu zählt beispielsweise, dass Zusammenkünfte im öffentlichen Raum nur noch mit maximal fünf Personen oder zwei Hausständen erlaubt sind. Um keinen „Flickenteppich“ an Regelungen zu schaffen, verzichtet der Kreis zunächst auf Regelungen, die über die Landesverordnung hinausgehen. Er spricht dennoch einige, zusätzliche Empfehlungen aus, wie beispielsweise das Tragen von Masken bei Sportveranstaltungen im Freien auch am Platz. Der oberbergische Kreis hat am Dienstag weitere Allgemeinverfügungen erlassen: In der Flüchtlingsunterkunft Lindlar wird die Quarantänepflicht aufgrund positiver Fälle verlängert, außerdem gilt für zwei Gruppen der DRK Kita Krümelkiste in Gummersbach-Bernberg Quarantäne.


Die gültigen Regeln des Landes NRW gibt es hier.

Die aktuellen Allgemeinverfügungen in Oberberg findet ihr hier, die aus Rhein-Berg hier.     

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