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Regeln rund ums Osterfeuer
© Feuerwehr Wiehl/Nümbrecht
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Regeln rund ums Osterfeuer

Die Osterzeit rückt immer näher und damit auch die traditionellen Osterfeuer im Bergischen. Damit es dabei nicht zu Problemen kommt, erinnern mehrere Städte jetzt an die geltenden Regeln. Denn: Nicht jedes Feuer zu Ostern ist erlaubt.

Veröffentlicht: Freitag, 13.03.2026 08:46

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Private Osterfeuer im eigenen Garten sind grundsätzlich verboten, davon ausgenommen sind nur kleinere Feuer in einer Tonne oder Feuerschale. Sogenannte Brauchtumsfeuer sind nur im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen erlaubt und müssen frühzeitig beim jeweiligen Ordnungsamt angemeldet werden. Verbrannt werden darf dabei nur unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauch-Schnitt. Außerdem müssen bestimmte Sicherheits-Abstände eingehalten und das Feuer ständig beaufsichtigt werden.

Wer ein Osterfeuer ohne Anmeldung abbrennt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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