Regelung für Kinderbetreuung gelockert

Eine Woche nachdem Schulen und Kindergärten im Rahmen der Corona-Krise geschlossen wurden, ist es für einige Eltern ab Montag einfacher, ihr Kind trotzdem betreuen zu lassen: Das Land NRW hat Voraussetzungen für einen Anspruch auf Betreuung gelockert. Davon profitieren alle sogenannten „Schlüsselpersonen“ im Bergischen.

Mit der Änderung haben auch die Familien ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz, in denen nur ein Elternteil als „Schlüsselperson“ gilt. Das sind zum Beispiel Feuerwehrleute oder Mitarbeiter in der Pflege.

In Bergisch Gladbach wird das Angebot der Kinderbetreuung aktuell teilweise genutzt, sagt die Stadt, das gilt sowohl für die Grund- als auch die weiterführenden Schulen. In den knapp Kindertagesstätten werden aktuell 122 Kinder betreut. Wie sich die Zahlen mit der Änderung entwickeln ist unklar, sagt die Stadt.

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