
Auch in Deutschland gibt es Einschränkungen
In Deutschland steigen die Fallzahlen. Städte wie Hamm, Remscheid oder Berlin haben die kritische Zahl an Neuinfektionen schon überschritten. Wenn man in einem dieser Risikogebiete lebt und in den Herbstferien oder auch später Urlaub in Deutschland machen möchte, gibt es in einigen Bundesländern Beschränkungen. Zum Beispiel muss man sich in dem Urlaubsgebiet erst einmal in Quarantäne begeben oder einen oder sogar zwei negative Corona-Tests nachweisen. Es gibt auch Bundesländer, die ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten vorschreiben, d.h., hier muss der Veranstalter oder Vermieter seinerseits den Urlaub stornieren.
Deutschland - ein Flickenteppich
Wie so vieles in dieser Corona-Krise. Urlauber, die in einem Risikogebiet wohnen - also beispielsweise in Hamm, dürfen - Stand 5.10. - in Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg oder im Saarland dort nicht in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen übernachten.
Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz verlangen einen negativen Corona Test. Sonst muss man dort 14 Tage in Quarantäne. Wer an die Ostsee nach Mecklenburg-Vorpommern will der hat es besonders schwer, wenn er aus einem Risikogebiet kommt. Es wird zusätzlich zum negativen Corona-Test ein zweiter negativer Corona-Test verlangt und man muss sich in eine verkürzte Quarantäne begeben. Auch wenn die Tests negativ sind.
Unkompliziert geht es auch - keine Einschränkungen gibt es, wenn man nach Niedersachen an die Nordsee will oder bei uns in NRW bleibt.
Die Regelungen können sich jederzeit ändern. Man sollte die Maßnahmen in dem Gebiet, in das man in Deutschland reisen will, immer im Blick haben. Außerdem sollte man sich die Infektionszahlen dort angucken. Hohe Infektionszahlen bedeuten auch, dass sich innerhalb von Stunden die Regelungen ändern können. Und so hart es klingt: Die meisten Virologen empfehlen die Herbstferien zu Hause zu verbringen. Auch wer später im Jahr Urlaub gebucht hat, muss bibbern: In den kommenden Wochen könnte auch der eigene Wohnort zum Risikogebiet werden.
Wer zahlt? Was ein Anwalt und die Verbraucherzentrale sagen
Rechtsanwalt Stefan Flock aus Bergisch Gladbach und Brigitte Becker von der dortigen Verbraucherzentrale betonen, dass die Rechtslage eindeutig sein sollte: Storniert das Hotel, die Ferienwohnung oder der Reiseveranstalter, so muss er zurückerstatten und/ oder kostenlos stornieren.
Warum schreiben wir "sollte"? Anwalt Stefan Flock sagt auch, dass es keine hunderprozentige Sicherheit geben kann, solange noch kein Gericht über einen solchen Fall (ein Bundesland lässt bestimmte Gäste nicht einreisen) entschieden hat. Das ist angesichts der Sondersituation natürlich der Fall. Dennoch: Die Ausgangslage hier ist recht klar: Der Anbieter kann seine Leistung nicht mehr anbieten. "Das ist einfaches Vertragsrecht", sagt Flock, "nicht nur pandemiebedingt so."
Am unkompliziertesten ist die Lage bei Pauschalreisen, am kompliziertesten bei privaten, nicht gewerblichen Anbietern von Ferienwohnungen. Hier könnte der Vermieter ungeachtet der Vorschriften in seinem Bundesland behaupten, seine Ferienwohnung stehe zur Verfügung - und der Rechtsstreit ist vorprogrammiert.
Auch in solchen Fällen empfiehlt Brigitte Becker von der Verbraucherzentrale, sich an diese zu wenden (während der Pandemie grundsätzlich nur telefonisch zur Terminabsprache). Dort erfolgt eine kostenlose Erstberatung. Bringt das nicht weiter, werden bei einem weiteren Termin schwerere Geschütze aufgefahren.
Becker rät auch, das restliche Geld nach der Anzahlung möglichst spät zu überweisen, da viele Anbieter sich mit Rückerstattungen viel Zeit ließen. Den Ärger kann man sich im Falle einer Stornierung ersparen.
Und wenn man selbst stornieren muss? Das könnte dann der Fall sein, wenn man an Corona erkrankt ist oder im Wohnort eine Ausgangssperre verhängt wurde. In dem Fall bleibt man auf den Kosten sitzen - weil man eben seinen Teil des Vertrages nicht erfüllen kann. Hier (Ausgangssperre) greift auch keine Reiserücktrittsversicherung.
Ich soll einen aktuellen Test vorlegen - was nun?
In diesem Fall bekommt ihr den Test nur bei eurem Hausarzt. Da der test am Anreisetag in der Regel nicht älter als 48 Stunden sein darf, ist das eine knifflige Aufgabe: Termin beim Arzt bekommen und rechtzeitig das Laborergebnis. Besprecht die Situation mit eurem Hausarzt!
Hilfreiche Links
Hier findet ihr weiterführende Links auch mit Seiten, die die aktuellen Regelungen der einzelnen Bundesländer aufführen.
Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
Auflistung der verschiedenen Regelungen in den Bundesländern des ADAC.
ADAC: Corona-Reiserecht allgemein.
Europäische Verbraucherzentrale: Rechte Reisender während Corona.
DEHOGA: Die Bestimmungen in den Bundesländern.
Verbraucherzentrale mit Musterbrief, wenn der Veranstalter absagt und Stornogebühren verlangt.