Restaurants müssen in allen Kommunen schließen

Restaurants und Gaststätten bleiben auch im gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis komplett geschlossen. Nachdem der Oberbergische Kreis das schon gestern in einer Allgemeinverfügung kreisweit geregelt hat, gibt es nun einen gemeinsamen Beschluss für den Regierungsbezirk Köln.

Die Landräte und Oberbürgermeister waren sich einig, dass man über den Erlass des Landes hinausgehen muss, sagte uns Leichlingens Bürgermeister Steffes. In allen bergischen Kommunen ist damit der Verzehr von Speisen und Getränken in Restaurants, Gaststätten, Biergärten, Bäckereien und Eisdielen verboten. Lieferservice, Drive-In-Schalter bei Fast-Food-Ketten und sonstiger Außerhausverkauf bleiben aber weiterhin erlaubt.

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