
Rhein-Berg: Nikotin-Beutel per Allgemein-Verfügung verboten
Eigentlich sind sie schon verboten, trotzdem tauchen sogenannte Nicotine-Pouches auch im Bergischen immer wieder auf. Der Rheinisch-Bergische Kreis greift deshalb jetzt durch und setzt ein bestehendes EU-Verbot mit einer eigenen Allgemein-Verfügung aktiv durch.
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Nicotine-Pouches sind kleine Zellstoff-Beutelchen mit Nikotin und Aromen, die unter die Lippe geklemmt werden. Kein Tabak, kein Rauch und trotzdem hochgradig süchtig machend. Als sogenanntes Novel-Food sind sie in der EU nicht zugelassen, werden im Bergischen aber trotzdem immer wieder "unter der Ladentheke" verkauft. Mit einer Allgemein-Verfügung gibt der Rheinisch-Bergische Kreis jetzt Händlern ein klares Signal.
Besonders im Blick: Kinder und Jugendliche, die besonders gefährdet sind. „Damit machen wir einen wichtigen Schritt, um gerade sie vor Produkten zu schützen, die ein erhebliches Sucht-Potenzial haben", heißt es vom Kreis.