
Schloßstraße: Einführung der Fußgängerzone war rechtswidrig
Die Händler in der Bensberger Schloßstraße wird’s freuen. Die im Oktober eingeführte Fußgängerzone in der Schloßstraße ist rechtswidrig. Ein Gladbacher Unternehmer hatte Klage gegen die temporäre Einführung eingelegt und so die Fußgängerzone vor dem Kölner Verwaltungsgericht zu Fall gebracht.
Veröffentlicht: Montag, 13.01.2025 05:14
Die Stadt muss nun die entsprechenden Verkehrszeichen abbauen. Die Einrichtung der Fußgängerzone hatte für große Kritik unter den Händlern gesorgt, weil Kunden und Anlieferer somit kaum noch Zugang zu den Geschäften hatten. Und das in einer Zeit, in der die Geschäfte durch die jahrelangen Bauarbeiten in der Schloßstraße eh eingeschränkt erreichbar sind. Auch die bisher verteilten Knöllchen sind damit unrechtmäßig, teilte der Gladbacher Unternehmer mit. Betroffene können aktiv gegen die Bußgelder vorgehen.