
© Radio Berg
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Symbolbild: KI-generiert
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Der Mann hatte in Anwesenheit seiner damals minderjährigen Stieftochter, die heute 15 Jahre alt ist, in 14 Fällen sexuelle Handlungen an sich vorgenommen. Das Gericht verurteilte ihn wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt in Tateinheit mit dem Missbrauch Schutzbefohlener.
Einen weiteren Vorwurf ließ das Landgericht Bonn offen: Der Angeklagte soll im Auto pornografische Inhalte auf dem Handy abgespielt und sich dabei selbst befriedigt haben - während das Kind auf dem Beifahrersitz saß.
Ob die Tat auf deutschem Boden stattfand und das Gericht damit überhaupt zuständig war, ließ sich nicht zweifelsfrei klären. Dieser Punkt blieb deshalb ohne Urteil, so das Landgericht Bonn.
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