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Sommerferien: Das gilt bei Ferienjobs
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Sommerferien: Das gilt bei Ferienjobs

Jetzt wird rückwärts gezählt: Nur noch vier Mal Schule, dann sind Sommerferien. Die nutzen auch viele bergische Schülerinnen und Schüler für Ferienjobs. Doch bevor es losgeht, gibt es einige wichtige Regeln zu beachten, sagt der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Veröffentlicht: Montag, 07.07.2025 12:35

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Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt genau fest, unter welchen Bedingungen Ferienarbeit erlaubt ist. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten wie Gartenarbeit oder Zeitungen austragen, gefährliche Arbeiten sind verboten. Kinder ab 13 Jahren dürfen mit Zustimmung der Eltern bis zu zwei Stunden täglich arbeiten, Jugendliche ab 15 bis zu acht Stunden, jedoch nur zu bestimmten Zeiten.

Beim Gehalt gibt es Unterschiede: Das Mindestlohngesetz gilt leider nur für Jugendliche ab 18. Die sechs Wochen Durcharbeiten geht übrigens nicht: Schulpflichtige dürfen maximal vier Wochen im Jahr jobben, da die Ferien eigentlich zur Erholung da sein sollen. 

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