
© Pixabay
© Pixabay
Symbolbild
Anzeige
In Bergisch Gladbach gibt es dafür sogar eine eigene Dienstanweisung "Heizbetrieb". Diese regelt nämlich, wie warm es in den Büros maximal sein darf. Somit dürfen die Räume in den Verwaltungen auf maximal 21 Grad hochgeheizt werden. Auch in den Nümbrechter Verwaltungen wird es nicht mehr ganz so warm. In der Heizperiode im Herbst und Winter sollen alle Räume 2 bis 3 Grad unter der bisherigen Temperatur beheizt werden. Auch in den Schulräumen will Nümbrecht die Temperaturen bei Gasknappheit senken. Eine Überlegung, die auch in Gummersbach nicht komplett ausgeschlossen wird, aber erst noch abgestimmt werden muss.
Anzeige