
Stichprobe zeigt Mängel auch in Bergisch Gladbach
Wer in einem Telefonladen einen Telefon- oder Internetvertrag in Telefonläden abschließen will, bekommt oft kein Produktinformationsblatt mit den wichtigsten Infos zum Vertrag gezeigt. Das hat eine Stichprobe der Verbraucherzentrale ergeben.
Veröffentlicht: Freitag, 15.03.2019 08:49
Anlässlich des Weltverbrauchertages rät die Verbraucherzentrale Bergisch Gladbach sich bei Verträgen im Telefonladen genau zu informieren.
Shopbetreiber sind verpflichtet die Kunden über die wichtigsten Details eines Vertragsabschlusses zu informieren. Sie müssen Kunden auf ein ein Produktinformationsblatt hinweisen und dieses gut sichtbar auslegen oder den Kunden mitgeben. Nur so können Kunden bei der Vielzahl der Angebote die Verträge vergleichen. Das ist aber oft graue Theorie.
Auch bei einer Stichprobe in sechs Bergisch Gladbacher Telefongeschäften sei es keinmal passiert, dass die Produktinfo direkt ausgehändigt wurde, so die Verbraucherzentrale. Besonders ärgerlich: Im Gegensatz zum Internet können im Handyshop abgeschlossene Verträge oft nicht im Nachhinein widerrufen werden.
Weitere Informationen rund um Handyverträge, zu Tarifen, einem lückenlosen Wechsel, den Feinheiten bei Laufzeiten, Kündigungen oder Prepaid-Restguthaben sowie hilfreiche Links zu Musterbriefen und Telekommunikationsberatung findet ihr hier:
