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Teilnahme an "Potdamer Treffen": Kündigung unrechtmäßig
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Teilnahme an "Potdamer Treffen": Kündigung unrechtmäßig

Weil sie im vergangenen November am Potsdamer Treffen zur „Remigration“ teilgenommen hat, hatte die Stadt Köln ihrer Mitarbeiterin Simone Baum aus Engelskirchen fristlos gekündigt. Unrechtmäßig, wie das Kölner Arbeitsgericht jetzt entschieden hat: Allein die Teilnahme am Treffen rechtfertige keine außerordentliche Kündigung, sagt das Gericht.

Veröffentlicht: Mittwoch, 03.07.2024 09:58

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In ihrer Position bei der Stadt bestehe für Baum nur eine sogenannte einfache und keine gesteigerte politische Treuepflicht. Heißt: Sie schulde der Stadt nur ein solches Maß an Loyalität, das für die Ausübung ihres Jobs unabdingbar ist. Allein die Teilnahme an dem Treffen reiche nicht aus, dass sie sich in Zitat „innerer Übereinstimmung mit dem Inhalt der Beiträge befunden habe“. Die Stadt Köln hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil in Berufung gehen wird.

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