
© Landgericht Köln
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Beim Angeklagten muss noch geklärt werden, ob er schuldfähig ist. Er soll nämlich seine Frau im paranoid-halluzinatorischen Zustand mit einem langen Küchenmesser getötet haben. So wies die Getötete fast 80 Stichverletzungen auf. Auch eine Angehörige wurde bei der Tat leicht verletzt. Für den Angeklagten steht die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt im Raum. Ein Urteil wird bis zum 27. Oktober erwartet.
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