
© Landgericht Köln
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Für den Angeklagten steht die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt im Raum. Er soll nämlich seine Frau im Zustand eines paranoid-halluzinatorischen Syndroms getötet haben. So wies die Getötete fast 80 Stichverletzungen auf. Auch eine Angehörige wurde bei der Tat leicht verletzt. Ob der Mann schuldfähig ist, muss nun das Gericht klären. Ein Urteil wird bis zum 27. Oktober erwartet.
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