
Unterschiedliche Meinungen zur Organspende-Reform
Die Entscheidung zur Organspende-Reform stößt bei den bergischen Bundestagsabgeordneten auf ein geteiltes Echo. Laut dem Bundestagsbeschluss von Donnerstag bleiben Organspenden in Deutschland weiter nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Die doppelte Widerspruchslösung ist vom Tisch.
Veröffentlicht: Donnerstag, 16.01.2020 14:51
Der rheinisch-bergische Bundestagsabgeordnete Hermann-Josef Tebroke findet die Entscheidung gut. Er hatte für die erweiterte Zustimmungsregelung votiert. Mehr Informationen rund um das Thema Organspende seien wichtig. Außerdem bemängelt er das fehlende Selbstbestimmungsrecht bei der gescheiterten doppelten Widerspruchslösung.
Der oberbergische Bundestagsabgeordnete Carsten Brodesser sieht in der neuen Regelung nur eine Verbesserung des Alten, ein kompletter Paradigmenwechsel wäre zielführender gewesen. Trotzdem sagt Brodesser weiter: "Wenn die neue Reform dazu führt, dass es mehr Organspender in Deutschland gibt, ist das auch ein Erfolg."
Bei der abgelehnten doppelten Widerspruchslösung wäre künftig jeder automatisch zum Organspender geworden, es sei denn er hätte dem widersprochen. Bei der gewählten erweiterten Zustimmungsregelung bleiben Organspenden in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Die Bürger sollen aber regelmäßig von den Behörden auf die Organspende aufmerksam gemacht werden, zum Beispiel wenn sie einen Ausweis abholen.