Unterschiedliche Regelungen für Gastronomie

Im Zuge der Corona-Krise gelten im Bergischen in der Gastronomie unterschiedliche Regelungen. In Bergisch Gladbach ist z.B. am Montagabend in einer Allgemeinverfügung festgelegt worden, dass hier die Gastronomie wie in Köln für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben muss. Der Verzehr von Speisen und Getränken in den Räumen der Betriebe und in der Außengastronomie ist verboten.

Eine Ausnahme gilt unter gewissen Voraussetzungen für das Frühstück von Übernachtungsgästen in Beherbergungsbetrieben. Auch der Lieferverkehr oder die direkte Mitnahme von Speisen sind erlaubt. In den meisten anderen bergischen Kommunen dürfen Restaurants nach aktuellen Vorgaben von 6 bis 18 Uhr öffnen, müssen sich aber an strenge Auflagen, Einlasskontrollen und Mindestabstände halten.

Auch in Einkaufszentren, die mehr als 15 einzelne Geschäftsbetriebe beherbergen, gelten ab sofort drastische Einschränkungen. Der Aufenthalt ist nur noch zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs erlaubt. Die Stadt Bergisch Gladbach zum Beispiel hat entsprechende Einlasskontrollen angekündigt.

Auch die Gemeinde Reichshof hat inzwischen eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, diese ist hier einzusehen.

Unterdessen ist die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Bergischen weiter angestiegen. Bisher sind in beiden Kreisen 85 Menschen positiv auf das Corona Virus getestet worden. 

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