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Zweieinhalb Jahre Corona-Pandemie haben bei vielen Beschäftigten im Lebensmittel- und Gastgewerbe Spuren hinterlassen. Auch die 9.600 Beschäftigten bei uns im Bergischen verdienen ihren Urlaub. Also macht es Sinn, sich über das Urlaubsgeld rechtzeitig zu informieren, sagt die NGG. Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld. Doch in vielen Branchen wie zum Beispiel der Ernährungsindustrie oder dem Bäckerhandwerk sind solche Extra-Zahlungen tariflich geklärt.
Die Sonderzahlung in NRW beläuft sich laut Gewerkschaft auf ein halbes Monatseinkommen. In der Ernährungswirtschaft liegt der tarifliche Urlaubsanspruch bei 30 Tagen.
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