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Gericht
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Urteil fällt am Mittwoch

Eine lebenslange Gesamtstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Das fordern Staatsanwaltschaft und Nebenklage im Doppelmordprozess gegen einen 44-jährigen Bergisch Gladbacher.

Veröffentlicht: Dienstag, 28.04.2020 09:07

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Vor dem Hagener Landgericht sind jetzt die Plädoyers gehalten worden. Die Verteidigung hingegen beantragt in ihrem Plädoyer eine lebenslange Gesamtstrafe ohne besondere Schwere der Schuld.

Der Unterschied: Folgt das Gericht der Verteidigung, kann der Angeklagte nach 15 Jahren erstmals einen Antrag auf Entlassung aus der Haft stellen. Fällt das Urteil als lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld, kann der Gladbacher einen solchen Antrag nicht stellen.

Das Urteil soll am Mittwoch fallen.

Weil der Bergisch Gladbacher seine Frau auch nach der Trennung noch als sein „Eigentum“ betrachtet haben soll, soll er letztes Jahr im August seine Noch-Ehefrau und deren neuen Freund am Bahnhof in Iserlohn erstochen haben, während das zwei Monate alte Baby der Opfer im Auto schlief.

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