
Urteil im 2. Stadtarchiv-Prozess ist gefallen
Im zweiten Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat das Landgericht einen Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der ehemalige Oberbauleiter soll beim Bau einer U-Bahn-Haltestelle vor dem Archivgebäude seine Überwachungspflichten verletzt haben.
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Die Richterin entspricht mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Und sie kommt zu dem gleichen Ergebnis wie auch schon der erste Prozess. Die Fehlstellen seien eindeutig die Einsturzursache, so die Richterin. Daran gäbe es keine Zweifel.
Revision angekündigt
Man habe auch keine Zweifel an der Unabhängigkeit der Gutachter, diese hatte die Verteidigung zuletzt angeführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will in Revision gehen.