
Urteil: Telegrafenstraße bleibt Einbahnstraße
Die Telegrafenstraße in Wermelskirchen bleibt eine Einbahnstraße – auch für Radfahrer. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Das Urteil folgt damit der Einschätzung durch die lokale Politik – auch die hatte sich 2019 dagegen entschieden, dass die Telegrafenstraße für Radfahrer in beide Richtungen geöffnet wird.
Veröffentlicht: Mittwoch, 31.03.2021 14:42
Hintergrund ist eine Klage von Frank Schopphoff vom ADFC-Ortsverband. Er hatte für einen gegenläufigen Radverkehr geklagt. Das Verwaltungsgericht folgte der Begründung durch die Stadt Wermelskirchen: durch eine Öffnung der Telegrafenstraße für Radfahrer in beide Richtungen sei die Unfallgefahr deutlich erhöht. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden – dann würde der Fall an das Oberverwaltungsgericht in Münster gehen.