Verbraucherzentrale berät zur Mehrwertsteuersenkung

Am Montag wurde sie beschlossen, ab dem 1. Juli gilt sie: Die Mehrwertsteuersenkung. Die Steuer fällt von 19 auf 16 Prozent, um die Kauflaune anzukurbeln. Verbraucher haben allerdings keinen Anspruch darauf, bisher sind Händler nicht gezwungen, sie in Form niedrigerer Preise weiterzugeben. Trotzdem kann gespart werden, sagt die Verbraucherzentrale.

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Besonders viel lässt sich bei größeren Anschaffungen sparen, zum Beispiel beim Renovieren, Möbeln oder dem neuen Auto. Hier sind Ersparnisse im vierstelligen Bereich möglich. Bei Bestellungen vor dem 1. Juli gilt der Lieferzeitpunkt oder der Termin, an dem ein Handwerker seine Leistung erbringt. Erfolgt sie erst ab dem 1. Juli, gilt der niedrigere Steuersatz, egal wann bestellt wurde. Die einzige Ausnahme sind fest vereinbarte Bruttopreise. Bei Alltagseinkäufen ist das Sparpotential deutlich kleiner: Generell gilt für Lebensmittel und Co. ein Steuersatz von 7 Prozent, er sinkt jetzt auf fünf, damit liegt die Ersparnis nur im Centbereicht.

Die Reduzierung von 19 auf 16 Prozent gilt auch bei Strom- und Gasrechnungen oder Dienstleistungen. Auch die Energieversorger müssen bis Dezember die Senkung an ihre Kunden weitergeben. Das muss allerdings nicht direkt bei der kommenden Monatsabrechnung passieren, spätestens aber in der Jahresabrechnung. Die Zentrale empfiehlt, jetzt den aktuellen Zählerstand abzulesen und zu dokumentieren. Nicht von der Steuersenkung betroffen sind Versicherungsverträge. Wie die Mehrwertsteuern beim Fahrkartenkauf oder Zeitungsabos berechnet wird, steht aktuell noch nicht fest. 

Weitere Infos der Verbraucherzentrale zum Thema Mehrwertsteuersenkung gibt es hier.

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