Verfahren wegen Aufklebern eingestellt

Obwohl es Beweise in Form von Videoaufnahmen gibt, ist das Verfahren um Aufkleber der rechtsextremistischen „identitären Bewegung“ auf oberbergischen Wanderwegen eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Bonn begründet das unter anderem damit, dass kein Täter ermittelt werden konnte.

Ermittelt wurde wegen Sachbeschädigung, darunter fällt das Bekleben aus rechtlicher Sicht.

Anzeige erstattet hatte der Naturpark Bergisches Land, nachdem auf Wanderwegen in Wiehl und Reichshof immer wieder Aufkleber der Bewegung aufgetaucht waren. Er kann die Entscheidung nicht nachvollziehen – da er zweimal Videomaterial an die Ermittler weitergeleitet hatte.

Zuletzt war die "identitäre Bewegung" im Sommer vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft worden – somit können die Ermittlungen gegen sie seitdem intensiviert werden.

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