Anzeige
Verfahren zu tödlichem Lärmschutzwand-Unfall eingestellt
Teilen:

Verfahren zu tödlichem Lärmschutzwand-Unfall eingestellt

Eigentlich sollte am kommenden Freitag (20. Dezember) das Urteil im Prozess um die Lärmschutzwand aus Beton, die vor fast vier Jahren auf der A3 bei Köln-Dellbrück umgestürzt war und eine Autofahrerin getötet hatte, fallen – nach vielen Wendungen kam am Montagmittag aber die Nachricht um die wohl größte davon: Das Verfahren ist jetzt eingestellt worden.

Veröffentlicht: Montag, 16.12.2024 13:45

Anzeige

Der Prozess hatte im Sommer gestartet, musste dann aber neu aufgerollt werden. Dabei ging es um schwere Vorwürfe: Totschlag durch Unterlassen, fahrlässige Tötung und schwere Baugefährdung. Die Staatsanwaltschaft hatte damals gesagt, der Tod der Frau hätte verhindert werden können, wenn die angeklagten Ingenieure richtig gearbeitet hätten.

Beim Prozesstag am Montag hat die Staatsanwaltschaft vorgeschlagen, den Prozess vorzeitig zu beenden. Die zwei verbliebenen Angeklagten müssen dafür aber Geldstrafen zahlen. Das geht laut der Strafprozessordnung immer dann, wenn sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten dem zustimmen. Der angeklagte Oberbauleiter muss jetzt 90.000 Euro, der Mitarbeiter von Straßen.NRW 60.000 zahlen. Sobald sie das tun, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Die Staatsanwaltschaft begründet die Entscheidung damit, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass die Angeklagten davon wussten, dass die Lärmschutzwand nicht korrekt installiert worden war. In der Anklage hieß es zu Beginn des Prozesses, dass Pfusch am Bau Grund für das Unglück gewesen sein könnte. Ein weiterer Grund für das Einstellen des Verfahrens: Zwischen Montage der Wand und dem Unglück lagen rund zwölf Jahre. Die Schuld könne nicht eindeutig den Angeklagten zugeschrieben werden, weil seit der Montage auch Überprüfungen durch Dritte hätten stattfinden müssen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige