
Die Stadt hofft, auf diese Weise die große Zahl der Vandalismus-Fälle mit erheblichem Sachschaden eindämmen zu können.
Als Eigentümerin des Busbahnhofes sei die Stadt nach NRW-Datenschutzgesetz zur Überwachung berechtigt, eben um ihre Eigentum zu schützen. Bürgermeister Helmenstein betont ausdrücklich, dass die Videoüberwachung nur diesem Zweck dient. Wenn auch Polizei und Staatsanwaltschaft bei Straftaten unter bestimmten Voraussetzungen auf das Material zugreifen dürfen.
Vier bis fünf Streifengänge pro Tag hätten nicht ausgereicht, Vandalismus zu verhindern. Die Kosten durch die Schäden seien erheblich, allein in den letzten beiden Jahren mehr als 50.000 Euro. Die Stadt geht daher davon aus, dass sich die Investition von 50.000 Euro für die Überwachungsanlage lohnen wird.
Aufgezeichnet wird rund um die Uhr. Das Material wird nach 48 Stunden gelöscht, bei Feiertagen und am Wochenende spätestens nach 72 Stunden. Im Fall von Vandalismus dürfen einige wenige Personen der Stadt auf das Material zugreifen. Dazu müssen sie sich technisch identifizieren. Auch wird über die Zugriffe Buch geführt.
Bei Straftaten können unter bestimmten Voraussetzungen auch Polizei und Staatsanwaltschaft das Material anfordern.
Die Kameras filmen hochauflösend und verfügen über einen 22fachen, optischen Zoom.
Was, wenn sich der Vandalismus nun einfach verlagert? "Dann werden wir entsprechend reagieren", heißt es seitens der Stadt. Auch für das Bahngelände gebe es entsprechende Überlegungen seitens der Eigentümer (NVR/ DB), so Bürgermeister Helmenstein.
In Gummersbach haben sich bereits die Videoüberwachung der Aufzuganlage am Bismarckplatz und des Foyers der Halle 32 bezahlt gemacht: Seither gebe es dort keinen Vandalismus mehr.
