
© Radio Berg
© Radio Berg
Anzeige
Ein Nachbar hatte per Gerichtsbeschluss vor dem Landgericht Köln bewirkt, dass Irmintraut Fuchs die Zufahrt zu ihrem Haus nicht mehr legal benutzen darf und folglich von der Außenwelt abgeschnitten ist. Hintergrund ist, dass ein Teil der Zufahrt dem Nachbarn gehört und sie auf dem Stück rein juristisch betrachtet kein Wegerecht hat. Dagegen hat ihr Anwalt Jonas Lange Berufung eingelegt, er begründet die Berufung unter anderem mit Unmenschlichkeit:
Dass eine 90-jährige Dame, die unserer Ansicht nach niemanden stört oder zur Last fällt, nicht in ihrem elterlichen Zuhause bleiben darf, sondern faktisch vertrieben werden soll, verstößt nicht nur gegen unsere Rechtsordnung, sondern auch gegen das Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Wir werden dies im nun laufenden Berufungsverfahren in aller Deutlichkeit darlegen.
Die Berufungsbegründung geht jetzt vor das Oberlandesgericht in Köln. Das Verfahren wird voraussichtlich mehrere Monate dauern.
Anzeige
Anzeige
Anzeige
